Die OÖ Initiative Energiegemeinschaften

Die OÖ Initiative Energiegemeinschaften


Der Energiesparverband des Landes Oberösterreich ist die Anlaufstelle für Energiegemeinschaften in Oberösterreich und unterstützt Projekte rund um dieses Thema.

Was ist eine neue "erneuerbare Energiegemeinschaft"? Welche Vorteile bietet sie?

Die "Erneuerbaren Energiegemeinschaften" (EEGs) bieten neue Möglichkeiten in Richtung 100 % lokaler erneuerbarer Energieversorgung. In diesen Energiegemeinschaften ist es möglich, erneuerbaren Strom gemeinsam zu erzeugen, zu speichern und zu nutzen. BürgerInnen, Gemeinden und KMUs können sich lokal zusammenschließen und mit dieser neuen Form der "Sharing Economy" die Energiewende gemeinsam vorantreiben. EEGs können entsprechende Förderungen für neue erneuerbare Energie-Anlagen in Anspruch nehmen, zusätzlich profitieren sie noch von der dauerhaften Befreiung vom Ökostromförderbeitrag, dem Entfall der Elektrizitätsabgabe und reduzierten Netznutzungsentgelten. Erzeugung und Verbrauch der EEG muss im gleichen Bereich eines Nieder- oder Mittelspannungsnetzes (Netzebenen 5, 6, 7) desselben Verteilnetzbetreibers liegen. Innerhalb dieser Gemeinschaft dürfen EEGs selbst erzeugten erneuerbaren Strom verbrauchen, speichern oder verkaufen.

EEGs agieren gemeinnützig ohne vorrangige Gewinnabsicht - sie dienen dazu, neue Beteiligungsmöglichkeit für BürgerInnen, Gemeinden und KMUs an der Energiewende zu schaffen und einen Beitrag zur dezentralen und erneuerbaren Energieversorgung zu leisten. 

EEGs können entsprechende Förderungen für neue erneuerbare Energie-Anlagen in Anspruch nehmen, zusätzlich profitieren sie noch von der dauerhaften Befreiung vom Ökostromförderbeitrag, dem Entfall der Elektrizitätsabgabe und reduzierten Netznutzungsentgelten.

Wer kann mittun, wer nicht?

Mitglieder einer Energiegemeinschaft können BürgerInnen, Gemeinden und andere öffentliche Einrichtungen sowie KMUs sein, deren Erzeugungs- oder Verbrauchsanlagen im Gebiet einer EEG liegen.
Innerhalb einer EEG müssen Verbrauch und Erzeugung der Mitglieder innerhalb des Konzessionsgebiets desselben Netzbetreibers folgendermaßen verbunden sein:

  • über ein Niederspannungs-Verteilernetz und den Niederspannungsteil derselben Transformatorstation (Lokalbereich) oder
  • über das Mittelspannungsnetz und die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk (Regionalbereich)

Das Gebiet der EEG muss innerhalb des Konzessionsgebietes desselben Verteilnetzbetreibers liegen und dort über die Netzebenen 5-7 verbunden sein. Nicht mittun können alle jene Erzeuger und Verbraucher, die außerhalb dieses Gebietes liegen. Große Unternehmen können keine Mitglieder sein. Sie könnten aber z.B. als Dienstleister eingebunden werden.

Wie ist die EEG organisiert?

Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft besteht aus ihren Mitgliedern (zumindest 2) und hat eine eigene Rechtspersönlichkeit, ihr Hauptzweck darf nicht im finanziellen Gewinn liegen. Alle wesentlichen Fragen sind in einem "EEG-Gründungsdokument" geregelt, das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sieht dafür eine Reihe von Mindestinhalten vor. Voraussichtlich werden viele EEGs als Vereine oder Genossenschaft organisiert sein. Rechtlich möglich wären auch eine Personen- oder Kapitalgesellschaft oder ähnliche Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit.

Beratungsanfrage

Der Energiesparverband des Landes Oberösterreich ist die Anlaufstelle für Energiegemeinschaften in Oberösterreich.
Ich interessiere mich für eine Beratung des OÖ Energiesparverbandes zum Thema Energiegemeinschaften. Bitte um Kontaktaufnahme.

Energiesparverband OÖ
Landstraße 45
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0732 / 7720-14380

oder per Mail office(at)esv.or.at​​​​​​​